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17 Millionen Franken sparen AHV und Invalidenversicherung (IV) künftig bei Hörgeräten ein. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und die Hörgerätebranche haben vor kurzem einen neuen Tarifvertrag vereinbart, der den Sozialversicherungen 40 Prozent Rabatt auf die bisher stark überrissenen Preise der Hörgeräte zusichert (saldo 6/09). Für die Hörbehinderten hat der Kompromiss einen Haken: «Wir müssen künftig 6 bis 7 Millionen Franken mehr aus eigener Tasche zahlen», so Erwin Gruber von der Hörgeschädigten-Organisation Pro Audito. Laut dem neuen Vertrag bleiben nämlich die Preise für die Hörgeräte, bei denen der Käufer einen Teil selber zahlen muss, gleich hoch. Da AHV und IV ihren Zuschuss auch für diese Geräte um 40 Prozent kürzen, muss der Hörbehinderte diese Summe zusätzlich berappen. Laut Branchenangaben muss der Käufer bei jedem dritten in der Schweiz verkauften Hörgerät einen Beitrag leisten.
06. Juni 2009
