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Artikel | K-Tipp 14/2009

Auskunft geben – oder zahlen!

Kein Witz: Wer bei Telefonumfragen der Bundesverwaltung nicht mitmacht, riskiert neu eine Busse.

Wo bisher «freiwillig» stand, steht jetzt «obligatorisch». Diese kleine Änderung in der «Bundesverordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen» hat einschneidende Konsequenzen:  Seit 1. September ist die Teilnahme an einer Telefonumfrage der Bundesverwaltung obligatorisch. Alain Vuille vom Bundesamt für Statistik (BfS) bestätigt die Recherchen des K-Tipp.

Das Obligatorium gilt zum ersten Mal für die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake): Bis Ende Jahr werden 35 000 zufällig ausgewählte Ausländer und Schweizer über ihre persönliche Situation befragt. Der Bund interessiert sich unter anderem für Arbeitsort, Arbeitspensum und -bedingungen, Lohn und die familiären Verhältnisse. Zusätzliche Fragen betreffen Aus- und Weiterbildung, aber auch Arbeiten, die im Haushalt unentgeltlich erledigt werden.

Laut Angaben des BfS dauert die Befragung rund 20 Minuten. Damit beauftragt ist das private  Luzerner Meinungsforschungsinstitut Link. Mit Anrufen ist auch am Wochenende – inklusive Sonntag – zu rechnen, wie aus dem letzten Bericht über die Methodik der Sake-Umfrage hervorgeht. Das dürfte die wenigsten Privathaushalte freuen.


Nächstes Jahr werden über 125’000 befragt

Erstmals führte das Bundesamt die Sake-Erhebung im Jahr 1991 durch. Als Folge des Fichen-Skandals bei der Bundespolizei verweigerten knapp 17 Prozent der – allenfalls wiederholt – Angerufenen die Teilnahme. Einige Jahre später reduzierte sich diese Quote auf knapp 12 Prozent. Offenbar hat sich dieser Trend in den letzten Jahren wieder ins Gegenteil gekehrt – sonst hätte der Bundesrat wohl kaum den Teilnahmezwang angeordnet.

Will jemand keine Auskunft geben, muss er mit Konsequenzen rechnen: «Wer sich weigert, kann gebüsst werden», bestätigt Alain Vuille vom BfS. Den Zwang zur Teilnahme begründet Vuille damit, dass Statistiker nur so genaue Zahlen erhielten. Geplant sei, die Sake-Umfrage nächstes Jahr auf über 125’000 Personen auszuweiten. Das Vorgehen des Bundesrats ist rechtlich heikel.

Dürfen Bürger zur Teilnahme gezwungen werden? Was passiert, wenn jemand den Anruf des Umfrageinstituts nicht abnimmt? Oder für die Beantwortung der vielen Fragen keine Zeit hat? Der Zürcher Staatsrechtsprofessor Thomas Gächter sagt: «Die Umfrage greift in die Privatsphäre der Betroffenen ein.» Diese sei durch die Bundesverfassung grundsätzlich geschützt. Ein schwerwiegender Eingriff in dieses Grundrecht müsse durch ein Gesetz festgeschrieben sein, nicht durch eine bundesrätliche Verordnung. Denn gegen ein Gesetz könne sich das Volk mit einem Referendum wehren – im Gegensatz zu einer Verordnung.


Ohne Info-Brief an Betroffene läuft nichts

Gächter ist aber der Ansicht, bei der Sake-Umfrage genüge die Regelung in der Verordnung. Der Bundesrat könne eine Umfrage nur dann für obligatorisch erklären, wenn «es die Vollständigkeit, Repräsentativität, Vergleichbarkeit oder Aktualität einer Statistik» unbedingt erfordere. Der Fachmann ergänzt: «Bevor jemand bei der Befragung zum Mitmachen gezwungen wird, ist eine schriftliche Ankündigung notwendig.» Daraus müsse klar hervorgehen, dass es sich um eine obligatorische Umfrage handle und wer sie durchführe. Erst wer nach einer Mahnung die Teilnahme verweigert, könne gebüsst werden. Laut Markus Schwyn vom BfS erhalten alle von der Sake-Umfrage Betroffenen vorher ein Schreiben.

29. August 2009 | Daniel Jaggi, Beatrice Walder


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Kommentare (20)

 
  • Ulrico | 14.09.2009, 14:47

    Nur mit persönlichem Code anmelden

    Ich finde das ganze einen Schwachsinn. Haben die verantwortlichen
    Leute nichts besseres zu tun, als Steuerzahlende Bürger mit
    solchen Umfragen zu belästigen. Die Schweiz hat wichtiger
    Probleme zu lösen. Und sollte das ganze nicht zu vermeiden sein,
    müsste in der schriftlichen Vorankündigung ein Code
    aufgeführt sein, der bei der Tel.-Anfrage bekanntgegeben werden
    muss. So könnte eine kriminelle Anfrage vermieden werden.
  • zowal | 10.09.2009, 14:40

    Datenschutzgesetz regelt doch das ganze oder nicht?

    Art. 17 Rechtsgrundlagen
    1 Organe des Bundes dürfen Personendaten bearbeiten, wenn
    dafür eine gesetzliche Grundlage besteht.
    2 Besonders schützenswerte Personendaten sowie
    Persönlichkeitsprofile dürfen sie nur bearbeiten, wenn ein
    formelles Gesetz es ausdrücklich vorsieht oder wenn
    ausnahmsweise:
    a. es für eine in einem formellen Gesetz klar umschriebene
    Aufgabe unentbehrlich ist;
    b. der Bundesrat es bewilligt, weil die Rechte der betroffenen
    Personen nicht gefährdet sind oder
    c. die betroffene Person im Einzelfall eingewilligt oder ihre Daten
    allgemein zugänglich gemacht hat.

    Demnach muss dies im Datenschutzgesetz verankert werden und nicht wie
    vorgesehen in einer Verordnung!
    Diktatur lässt grüssen. Wir nähern uns im Eiltempo
    Gadaffi!
  • tschortsch | 05.09.2009, 16:56

    20 Minuten..., die können sehr lang werden!!!

    Vor einiger Zeit habe ich mich überreden lassen bei einer Umfrage
    mitzumachen. Es gehe ca. 20 Minuten. Nach ca. dreiviertel Stunden kam
    das «SUB-Ende». Ich werde in der nächsten Zeit ein
    A4-Kuvert erhalten mit einigen Fragebogen. Das waren nochmals etwa 30
    Blätter zum ausfüllen. Zeitaufwand von über einer
    Stunde? Ich habe mir geschworen... NIEMALS mehr mitmachen. Und
    jetzt...???
  • sicily65 | 03.09.2009, 13:42

    das heisst also...


    wenn ich eine Vorinformation bekomme, ich werde sagen wir im Verlauf
    vom Montag angerufen, muss ich mich zur Verfügung halten? was
    ist, wenn ich verhindert bin? Das ist doch purer Schwachsinn!
  • sense-nonsense | 03.09.2009, 13:33

    tagträumer oder was?

    Du ich schick dir gleich eine Vorinformation, dann überweist du
    in den nächsten 10 Tagen 400'000 Franken auf mein Konto.
    Richtig?
    Bist ein Tagträumer...meinst du echt eine Vorinformation
    legitimiert alles oder was?
  • fridolin | 03.09.2009, 12:33

    Telefonbefragung ist nicht immer leicht

    Ich habe auf dieser Studie gearbeitet und kann nur sagen, dass ich es

    absolut in Ordnung finde, dass ein Nichtmitmachen mit Strafe geahndet

    wird. Schliesslich werden die Leute mit Briefen vorinformiert, dass

    sie angerufen werden.
  • sicily65 | 03.09.2009, 08:36

    Das kann doch nicht wahr sein!

    ich zitiere Schabernack:

    "Der Aufwand zu Lasten des Steuerzahlers für
    derartige Umfragen, die gegen saftiges Honorar ein externes Büro
    durchführt, sind gewaltig."

    Genau. Wieso schicken sie nicht einfach jedem der zu Befragenden einen
    Fragebogen? Da weiss ich, woher er kommt und kann ihn ausfüllen,
    wenn ich Zeit habe.

    Wie soll ich denn bitte wissen, wer mich da anruft? Die Person kann
    sich schlecht ausweisen am Telefon. Ich habe schon öfters an
    Meinungsumfragen teilgenommen wenn es um rauchen, Konsum und
    derartiges ging. Aber solch persönliche Fragen am Telefon
    beantworten zu müssen, finde ich den Gipfel!
  • Gipser | 03.09.2009, 07:54

    Auskunft geben – oder zahlen - EIN WITZ!

    Komisch, das Bundesamt dürfte doch auch die Macht haben beim
    zuständigen Steueramt aussagekräftige Auskünfte zu
    bekommen. Und warum nicht die Nachbarn befrgen, die kenne doch oft
    genausogut Auskünfte über familiere Verhältnisse des
    Nebenan machen. Dann soll es noch Leute geben die ein ganz schlechtes
    Erinnerungsvermögen bzgl. solcher Fragen haben oder schlichtweg
    nicht Bescheid wissen über die Vermögensverhältnisse:-)
    Wie ich im Titel schreibe - EIN WITZ !
  • Miina | 03.09.2009, 04:00

    geeignetes Personal beim Meinungsforschungsinstitut?

    ... es fragt sich übrigens auch, wie sinnvoll es ist, diese
    Befragung an ein Meinungsforschungsinstitut auszulagern, dass viele
    wenig bzw. wenig spezifisch ausgebildete Personen beschäftigt,
    die von negativen Reaktionen häufig überfordert sind und
    diese dann entweder einfach nicht akzeptieren oder gar schnippisch bis
    frech und sehr drängend werden, wie ich bei anderen Umfragen
    erlebt habe. Sicher weder imagefördernd für das Bundesamt
    noch einer guten Datenqualität zuträglich.
    @K-Tippchen: Ganz Deiner Meinung! Zudem möchte ich dann auch
    gerne wissen, was genau der Fokus und Verwendungszweck der in SAKE
    erhobenen Daten ist: "etwas für den Arbeitsmarkt" ist
    dann doch grad sehr vage. Wissenschaftlich seriöse Untersuchungen
    mit entsprechenden Resultaten könnte man so jedenfalls nicht
    betreiben!
  • K-Tippchen | 03.09.2009, 00:19

    In die Sendung einladen zur Konfrontation...


    Kann es sein (also ich suche mich kaputt), dass das BfS auf
    deren Webseite überhaupt nichts über diesen neuesten
    "Gag"
    informiert?!

    Liebes Kassensturz-Team

    Bitte unbedingt die Herren Vuille und Gächter oder einen ander-
    ren, kompetenten Rechtsanwalt ins Studio zur Sendung einladen und Hr.
    Vuille mit ein paar der unzähligen Leserkommentaren von den
    diversen Online-Newsportalen konfrontieren und den
    mal so richtig ausquetschen, was man sich denn dabei so
    gedacht hat - oder ob man sich überhaupt etwas dabei gedacht
    hat!

    Bitte ebenfalls Informationen an die Konsumenten, wie sie sich
    nach Erhalt des Infobriefes des BfS verhalten sollen, wenn sie,
    wie ich, unter keinen Umständen irgendwelche persönlichen
    Daten über das Telefon weiter geben wollen!

    Besten Dank!
  • Miina | 02.09.2009, 22:05

    Person mehrere Jahre nacheinander für Sake befragt

    Ich kann mich allen Kommentaren nur anschliessen, die sich
    bezüglich der extrem wackligen gesetzlichen und
    verfassungsmässigen Grundlage dieser neuen "Pflicht"
    geäussert haben - WO SIND WIR DENN HIER? IST JETZT BIG BROTHER
    AUSGEBROCHEN??
    Zudem erfahre ich gerade aus dem Bekanntenkreis, dass eine Person
    mehrere Jahre hinter einander zu Sake befragt worden ist. Dh. wer
    jetzt Auskunft geben "darf", kommt anscheinend jedes Jahr
    wieder dran.
    Es kann nicht schnell genug gehen, dass für Bürger- und
    Menschenrechte engagierte NGOs, Parteien und couragierte
    (wütende!) Privatpersonen sich hinter diese Sache machen! Das
    Bundesamt ist unverzüglich in die Schranken zu weisen. Es ist ja
    wohl im übrigen immer noch so, dass unsere Behörden dem Volk
    zu dienen haben und nicht umgekehrt!
  • lima21 | 02.09.2009, 21:00

    Zeit für die Piratenpartei

    Wer sich, wie ich, über solche Frechheiten und Verletzungen der
    Privatsphäre und des Datenschutzes ärgert, sollte in Zukunft
    die Piratenpartei wählen und unterstützten. Diese setzt sich
    nämlich, genau für solche Grundrechte ein (blöder Name,
    aber gutes Programm). Mehr Infos:
    http://wiki.piraten-partei.ch/Parteiprogramm
  • Saturn | 02.09.2009, 20:49

    Das sind ja tolle Aussichten !!

    Jetzt hatten wir schon eine weile Ruhe vor diesen lästigen und
    nervigen Telefonumfragen, da wir allen ziemlich deutlich zum Ausdruck
    gebracht haben, was wir davon halten.
    Aber diese Ankündigung der Auskunftspflicht ist ja wie ein
    Freipass für X-beliebige unseriöse Umrage - Nachahmer mit
    Bussenangstmacherei.
    Neue Betrügereien so gut wie vorprogrammiert, und da nützt
    es auch nichts wenn das Bundesamt weiss dass es vorher eine
    schriftliche Ankündigung braucht.

    Vielen Dank an die Bundesverwaltung.
  • wuschel | 02.09.2009, 19:05

    Wem nützt es?

    Das Recht auf Privatsphäre ist eines der wichtigsten Grundrechte
    - es ist ein Menschenrecht und deshalb auch in unserer Verfassung
    verankert. Es soll die Menschen u.a. vor behördlicher
    Willkür schützen. Einmal mehr ist zu beobachten, dass Rechte
    schleichend ausgehöhlt werden. Es wäre an unserem Parlament
    diesen Trend zu stoppen und die Verwaltung und den Bundesrat in ihre
    Schranken zu verweisen. Da wird aber garantiert nichts passieren. Wer
    glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, glaubt auch, dass
    Zitronenfalter Zitronen falten...
  • AFM777 | 02.09.2009, 17:47

    ...... schöne Möglichkeit für Betrüger und Trickdiebe

    ... da kann doch jede/jeder anrufen und sagen, sie sei vom BfS, mit
    10'000.- Busse drohen, da bekommen es garantiert viele Menschen mit
    der Angst zu tun und geben sogar ihre Kontonummer mit PinCode preis...
    ist dass wieder einmal intelligent bis zum Schluss durchdacht? Muss
    mich äusserst zurückhalten um nicht Kraftausdrücke zu
    verwenden um einen solch einen Schildbürgerstreich zu
    bewerten...Go…. grumbel.. grumbel
  • Schabernack | 02.09.2009, 15:00

    Auskunft geben - oder zahlen

    Schnüffelstaat
    In der Ausgabe Nr. 14 des Ktipp wird berichtet, dass der Bürger
    gebüsst werden kann, wenn er sich weigert, an Umfragen des BfS
    (Bundesamt für Statistik) teilzunehmen. Die Busse kann bis 10'000
    Franken betragen. Der Aufwand zu Lasten des Steuerzahlers für
    derartige Umfragen, die gegen saftiges Honorar ein externes Büro
    durchführt, sind gewaltig. Man gewinnt den Eindruck, dass ein
    personell überdotiertes und daher unterbeschäftigtes Amt
    krampfhaft nach Beschäftigungsmöglichkeiten sucht. Man
    schreckt nicht davor zurück, den Bürger mit erpresserischer
    Bussenandrohung zu irgendwelchen Auskünften zu nötigen.
    Wofür haben wir eigentlich einen Datenschutzbeauftragten ? Bei
    Google Street, wo man ein paar Gesichter eventuell erkennen kann, wird
    er aktiv. Aber bei staatlicher Erpressung schweigt er. Glaubt man im
    BfS wirklich, dass unter diesen Bedingungen noch ehrliche
    Auskünfte erteilt werden ? Auf durch Nötigung erhaltenen
    Aussagen baut dann das BfS irgendwelche Aussagen auf. Naiv ! Und der
    Bundesrat segnet dieses Vorgehen ab. Vielleicht will er auch nur
    seinen aussenpolitischen Frust mit innenpolitischer Härte
    gegenüber seinen vermeintlichen Untertanen abreagieren. Es ist
    erstaunlich, wie unser Bundesrat in letzter Zeit immer wieder seine
    Kompetenz unter Beweis stellt.

    Das Vorgehen ist eines totalitären Staates oder einer
    Bananenrepublik würdig, nicht aber einer freiheitlichen Schweiz.

  • riadaz | 02.09.2009, 13:48

    Wut im Bauch

    Ich finde das wirklich eine Riesensauerei, wo bleibt da der
    Datenschutz?! Jeder kann behaupten dass er die betreffende Stelle ist
    die mich über meine persöhnlichen Daten am Telefon ausfragt!
    Ich habe immer geglaubt wir leben in einer Demokratie! Ich kann mich
    den vorhergehenden Kommentaren nur anschliessen und kurz gesagt,ich
    habe eine Riesenwut im Bauch!!!
  • sense-nonsense | 02.09.2009, 13:30

    Gleiches mit Gleichem vergleichen

    Also mich würde schon interessieren, was mit diesem Blödsinn
    mal wieder erreicht werden soll. Endlich ein bisschen Arbeit für
    überhonorierte Bundesbeamte oder was?
    Jedenfalls...Auskunft gebe ich gerne, wenn die Umfrage mit amtlichem
    Begleitschreiben schriftlich erfolgt. Sollte diese tatsächlich
    telefonisch erfolgen...wie wohl wollen die sicherstellen, welche
    Frage korrekt beantwortet wurde? Von mir gibt’s auf diesem Weg ganz
    bestimmt nur Schwachsinn zur Antwort. Je später der Abend desto
    falscher die Antwort und am Wochenende gibt’s eh nix.
    Bevor wir tatsächlich noch Bussen riskieren (ob das rechtlich
    überhaupt möglich ist sei hier noch nicht hinterfragt)
    machen wir doch allesamt mit. Je falscher die Antwort desto besser.
    Eben...Gleiches mit Gleichem vergleichen.
  • Coach | 02.09.2009, 11:23

    Auskunft geben - oder zahlen !

    Das darf doch wohl nicht wahr sein! Es reicht wohl noch nicht, dass
    man mehrmals pro Woche von irgend welchen Werbetelefonaten und
    Umfragen belästigt wird, nein, jetzt muss der Bund auch noch
    mitmischen und wir Steuerzahler müssen diesen Schwachsinn auch
    noch berappen. Auf der einen Seite reden alle von Datenschutz und auf
    der anderen Seite soll man gezwungen werden, einer unbekannten Person
    am Telefon persönliche Daten mitzuteilen. Dieses Vorgehen
    erleichtert höchstens den Trickbetrügern die Arbeit!
  • zehnt8a | 02.09.2009, 07:30

    Auskunft geben - oder zahlen !

    Weder noch !!!
    Ich kann mir nicht vorstellen, wie sich die betreffenden Personen die
    angeblich mit der Umfrag beauftragt sind, am Telefon
    rechtsgenügend ausweisen können.
    Und ohne zweifelsfreie Identifizierung gibt es schlicht und einfach
    keine Auskunft; Und bei einer eventuellen Aufzeichnung des
    Gespräches schon erst recht nicht !!!
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