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Mehrfach hat saldo über finanzielle Verluste durch Betrügereien, sogenannte Schneeballsysteme, berichtet. Unter anderem über den schneeballähnlichen Vertrieb eines Fruchtsaftes mit zweifelhafter Wirkung (saldo 3/08). Der Bundesrat möchte nun Unternehmen und Konsumenten in Zukunft besser vor solchen Geschäftspraktiken schützen.
Er hat eine Gesetzesänderung mit neuen Bestimmungen zur Unterbindung von Missbräuchen ans Parlament verabschiedet. So ist beispielsweise eine Ausweitung der Klagerechte vorgesehen. Damit kann der Bund auch zugunsten von Geschädigten im Inland intervenieren. Bisher konnte er nur bei Täuschungen von ausländischen Personen oder Unternehmen durch Schweizer Firmen tätig werden.
07. September 2009
