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Ein Luzerner wurde wegen einfacher Körperverletzung und Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz zu gemeinnütziger Arbeit von 720 Stunden und 100 Franken Busse verurteilt. Er erschien jedoch trotz Mahnung nicht bei der Arbeit. Deshalb wandelte das Amtsstatthalteramt Luzern die gemeinnützige Arbeit in eine Freiheitsstrafe von 171 Tagen um.
Dagegen wehrte sich der Bestrafte bis vor Bundesgericht erfolglos. Statt die Tage abzusitzen, wollte er eine Geldstrafe zahlen. Das verwehrten ihm die Richter: Er sei finanziell nicht in der Lage, eine Geldstrafe zu zahlen. Zudem gingen sie von einem fehlenden Zahlungswillen aus.
Bundesgericht, Urteil 6B_754/2009 vom 1. Dezember 2009
18. Januar 2010
