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Artikel | saldo 02/2010

Werbeanrufe auf Nummern mit Stern sind unlauter

Ein saldo-Leser hat sich mit Erfolg bei der Lauterkeitskommission gegen lästige Werbeanrufe gewehrt.

Mit einem Stern im Telefonbuch bringen Konsumenten zum Ausdruck, dass sie keine Werbeanrufe wünschen. Doch oft wird der Stern missachtet. Dies belegen zahlreiche Leser-Reaktionen auf den saldo-Artikel «Callcenter: Endlose automatisierte Anrufe ärgern die Konsumenten» (Ausgabe 17/09). Auch Erhard Franzen* erhielt vergangenen Herbst trotz Sterneintrag einen Anruf der Versandgroup Holding AG in St.Gallen.

Eine Dame wollte ihm am Telefon Vitaminprodukte verkaufen. Franzen wies sie auf den Sterneintrag hin und verlangte, aus der Kartei gestrichen zu werden. Die Anruferin sagte, sie wisse nicht, wer einen Sterneintrag habe. Franzen rief deshalb direkt bei der Versandgroup an und beschwerte sich. Man beschied ihm, der Stern bei der Telefonnummer bedeute einzig, dass der Kunde keine Anrufe wünsche, es handle sich jedoch nicht um ein Verbot.


Bei Kunden ist ein Geschäftsanruf erlaubt

Die Lauterkeitskommission, ein Selbstkontrollgremium der Schweizer Werbewirtschaft,  sieht dies anders. Sie hat auf Franzens schriftliche Beschwerde hin festgestellt, dass die Versandgroup Holding AG unlauter gehandelt hat. Diese wird aufgefordert, Franzen künftig nicht mehr telefonisch zu kontaktieren.

Gemäss der Kommission sind Verkaufsmethoden dann aggressiv und unlauter, wenn der Empfänger im Voraus erklärt hat, keine Werbung erhalten zu wollen – das ist beim Sterneintrag genau der Fall. Eine Ausnahme gibt es: Besteht  eine Geschäfts- oder Kundenbeziehung, darf der Anbieter davon ausgehen, dass der Empfänger mit dem Anruf einverstanden ist. Ist dies nicht so, muss er verlangen, dass er aus der Kartei gestrichen wird.

Achtung: Anbieter definieren diesen Passus mit der Kundenbeziehung sehr weit. Oft reicht es, einmal an einem Wettbewerb der Firma teilgenommen zu haben, um als Kunde zu gelten.

*Name geändert


Weitere Infos unter hier. Beschwerden müssen schriftlich eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass der Anrufer bekannt ist.

31. Januar 2010 | Mirjam Fonti, Redaktion saldo


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