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Artikel | K-Geld 01/2010

Hausverkauf: So finden Sie den passenden Makler

Wer sein Eigenheim nicht selbst verkaufen will, kann einen Makler engagieren. K-Geld zeigt die Vermittlungskosten auf und gibt Tipps zum Maklervertrag.

Für den Verkauf eines Eigenheims gibt es mehrere Möglichkeiten. Die einfachste und meist günstigste ist ein Inserat im Internet: Dank Online-Plattformen wie Immoscout24, Homegate und Immostreet findet man für fast jede Liegenschaft einen potenziellen Käufer – und das zu moderaten Kosten (siehe unten «So viel kosten Internet-Inserate»).

Wer keine Zeit hat oder wem das Ganze zu aufwendig ist, der kann für den Verkauf einen Makler beauftragen. Dieser kostet rund 2 bis 3 Prozent der erzielten Verkaufssumme. Bei einem Verkaufspreis von einer Million kassiert ein Makler somit bis zu 30‘000 Franken. Ein Vermittler kostet aber nicht nur Geld, sondern bringt dem Verkäufer allenfalls auch finanzielle Vorteile.

Denn ein Makler mit viel Erfahrung und Fachwissen kann den Marktpreis einer Immobilie oft realistischer einschätzen als ein Laie. Deshalb generiert der Makler meist mehr Angebote – und im Idealfall einen deutlich höheren Verkaufspreis.


«Etablierte Makler bieten das Objekt zielgerichtet an»

Das Problem Preisfindung sollten Laien nicht unterschätzen: Ein zu hoher Preis schreckt potenzielle Käufer ab. Ist er zu tief, könnte der Verdacht entstehen, an der Liegenschaft sei etwas faul. Ausserdem: Je nach Lage des Objekts ist ein Verkäufer  auf das Beziehungsnetz und die professionelle Werbung (Inserate, Flyer usw.) eines regional verankerten Maklers angewiesen.

Andernfalls läuft man Gefahr, dass Interessierte gar nie vom ausgeschriebenen Objekt erfahren. Ansgar Gmür vom  Schweizerischen Hauseigen- tümerverband (HEV), weiss: «Etablierte Makler verfügen über eine umfangreiche Interessenkartei und können daher das Objekt zielgerichtet anbieten.»

Tatsache ist: Weil sich jedermann Immobilienmakler nennen darf, ist es nicht einfach, im Geschäft mit der Immobilienvermittlung schwarze Schafe zu entdecken. Ein Anhaltspunkt für Seriosität ist eine Mitgliedschaft des Vermittlers bei der Schweizerischen Maklerkammer SMK in Baden (www.svit.ch Æ Mitgliedersuche). «Alle drei Jahre überprüfen wir die Unterlagen und besuchen den Makler», sagt SMK-Präsident Marco Uehlinger.


Erst Referenzen einholen, dann unterschreiben

Wer sich für einen Makler interessiert, sollte zudem Referenzen einholen und sich nach dem Preis und nach seiner Arbeitsweise erkundigen. Neben regional verankerten Maklern gibt es in der Schweiz auch grosse Maklerketten wie Re/Max, Betterhomes, Era oder für Luxusimmobilien Engel & Völkers.

Auch Sektionen des Hauseigentümerverbandes können für Maklerempfehlungen oder einen Immobilienverkauf angefragt werden. Bei allen Vorteilen, die ein Makler bietet, darf man nicht vergessen, dass dieser sich die Verkaufsprovision sichern will – und das in vielen Fällen unabhängig vom Erfolg. Wichtig zu wissen: Eine Provision ist von Gesetzes wegen nur dann geschuldet, wenn ein Zusammenhang zwischen den Bemühungen des Maklers und dem Zustandekommen des Geschäfts belegt ist.

Anderslautende vertragliche Abmachungen sind rechtlich zwar zulässig. Der Auftraggeber sollte sich vor Vertragsabschluss aber gut überlegen, welche Bestimmungen er akzeptieren will und welche nicht. Grundsätzlich ist Vorsicht angezeigt. Im schriftlichen Vertrag sind mit Vorteil nebst angestrebtem Verkaufs- und Mindestpreis auch die Leistungen des Vermittlers exakt festzuhalten.

Mit den meisten Maklern lässt sich über diese Punkte verhandeln. Bleibt dieser stur, sucht man sich besser jemand anderen. Und noch ein Tipp: Holen Sie vor einer Vertragsunterzeichnung mehrere Offerten ein und vergleichen Sie.


Tipps: Das sollten Sie in einem Maklervertrag regeln

Ein Maklervertrag ist auch mündlich gültig, aus Beweisgründen ist aber ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. Folgende Punkte sollte er enthalten:

  • Verkaufsobjekt: Es sollte klar definiert sein mit Objektart, Projektname, Parzellen- oder Katasternummer, Strasse und Ortschaft.
  • Verkaufspreis: Der (Mindest-)Verkaufspreis sollte festgehalten werden. Falls nötig wird das Ergebnis der Schätzung nachträglich eingefügt.
  • Höhe und Fälligkeit der Provision: Die Provision wird in Prozent des Verkaufspreises vereinbart. Der Vertrag sollte so formuliert sein, das die Provision nur geschuldet ist, wenn der Verkauf aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kam.
  • Leistungsauftrag: Die Parteien müssen genau vereinbaren, welche Leistungen der Makler im Rahmen der Provision zu erbringen hat. Meist sind dies: Besichtigung des Verkaufsobjektes, Festlegen des Verkaufspreises, Marketingmassnahmen, Erstellen einer professionellen Verkaufsdokumentation, Käufersuche, Organisation und Durchführen von Besichtigungen, Verhandlungen mit den Kaufinteressenten, Ausarbeiten des Kaufvertrags (Unterstützung des Notars) und Organisation der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags mit dem Notar. Falls nötig, organisiert der Makler auch die – separat zu bezahlende – Schätzung.
  • Spesen: Was wird als Spesen separat abgerechnet? Zum Beispiel Werbekosten, Reisespesen, Parzellierung, grundbuchrechtliche Bereinigungen. Wichtig: Werden die Spesen auch vergütet, wenn der Makler das Objekt nicht verkaufen kann?
  • Gültigkeit des Vertrags: Ein Maklervertrag ist nach Gesetz jederzeit per sofort kündbar.
  • Exklusivität: Der Eigentümer sollte weiterhin selbst nach einem Käufer suchen dürfen oder allenfalls einen zusätzlichen Makler beauftragen können.



Immobilien-Verkauf: So viel kosten Inserate im Internet

Drei grosse Immobilienportale – und was sie für Inserate verlangen:

  • Immoscout24.ch: Ein Inserat (inkl. 17 Bilder, Videos oder PDFs) für private Anbieter gibts ab 14 Tagen Laufzeit, Kosten: Fr. 159.–.
  • Homegate.ch: Grundgebühr Fr. 125.–, plus Mindestpauschale für 15 Tage = Fr. 37.50 (max. 13 Bilder). PDF oder Film kostet Fr. –.80 pro Tag.

31. Januar 2010 | Dajan Roman


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