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Häufig wiederholte Bewegungen bei der Arbeit können Beschwerden in Händen, Armen oder Gelenken verursachen – das sogenannte RSI-Syndrom. saldo berichtete in der letzten Ausgabe darüber (5/10). Jetzt hat das Bundesgericht solche Beschwerden in der Schweiz erstmals als Berufskrankheit anerkannt.
Das heisst: Die Unfallversicherung muss die Kosten dafür übernehmen. Die betroffene Frau arbeitete als Filmcutterin am Schnittcomputer. Das Gericht bestätigte, dass ihre Beschwerden, «vorwiegend» von der beruflichen Tätigkeit stammen. 9 von ihren 14 Arbeitskollegen hatten ähnliche Beschwerden. Um solchen Problemen vorzubeugen, helfen ein ergonomisch gut eingerichteter Arbeitsplatz, genügend Pausen und Dehnübungen.
27. März 2010 | Sonja Marti, Redaktion Gesundheitstipp
