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Reste von Dispersionsfarbe dürfen niemals in den Abguss geschüttet werden. Das gilt selbst dann, wenn sie wasserlöslich sind, als «natürlich» gelten und keiner Giftklasse angehören. Grund: Auch solche Farben richten in den Kläranlagen Schäden an. Deshalb sollte man Farbreste immer im Kessel oder Topf eintrocknen lassen und anschliessend in der Deponie der Wohngemeinde als Sonderabfall entsorgen. Restfarbe an Pinsel und Roller zuerst gut abstreifen, danach das Malerwerkzeug in wenig Wasser einweichen und erst dann unter fliessendem Wasser ausspülen.
17. August 2010