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Irreführung der Rechtspflege
Ein Autobesitzer machte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt und behauptete, ein fremdes Fahrzeug habe sein parkiertes Auto beschädigt. Doch der Wissenschaftliche Dienst der Polizei kam aufgrund der Kratzspuren zum Schluss, dass der Mann selber einen bestimmten Typ von Leitplanken auf der Autobahn gestreift hatte. Dafür wurde der Mann «wegen versuchten Betrugs und Irreführung der Rechtspflege» verurteilt. Das kostet ihn eine Busse von 500 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken.
Bundesgericht, Urteil 6B_363/2010 vom 22. 10. 2010
27. November 2010 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp
