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Artikel | K-Tipp 20/2010

Lichtblick nach Schicksalsschlag

Einwandfreie Ware muss ein Geschäft nicht zurück­nehmen. Das Modehaus Beyeler machte es trotzdem.

Zur Hochzeit ihrer Tochter wollte Elisabeth Fischer aus Dulliken SO in neuen, festlichen Kleidern erscheinen. Dafür ging sie in ihr Lieblingsgeschäft – Beyeler Mode in Staufen-Lenzburg AG. Filalleiterin Barbara Wittwer erinnert sich: «Sie war guter Laune und probierte einiges an. Schliesslich hat sie für rund 300 Franken eingekauft.»

Doch gut eine Woche vor der Hochzeit ging es Elisabeth Fischer nicht gut. «Sie musste plötzlich ins Spital. Dort verstarb sie nach kurzer Zeit», erzählt ihr Mann, Hubert Fischer. Die Hochzeit musste verschoben werden.

Kunden haben in der Schweiz grundsätzlich kein Recht, einwandfreie Waren umzutauschen. Trotzdem fragte Hubert Fischer bei Beyeler nach, ob er die Kleider zurückgeben kön­ne. «Ich war bestürzt, als ich hörte, was passiert war. Frau Fischer war eine langjährige Kundin», sagt Barbara Wittwer.

Beyeler nahm die Kleider ­zurück und vergütete den vollen Preis. «Das ist ein toller Dienst am Kunden», lobt Hubert Fischer die Kulanz des Modegeschäfts.

27. November 2010 | Darko Cetojevic, Redaktion K-Tipp


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