|
(0) |
Den pauschalen «Verzugsschaden» von Inkassobüros müssen Schuldner nicht zahlen. Doch viele Vormunde wissen das nicht, überweisen ihn – und schaden so ihren Mündeln.
Für Personen ohne Abo der Zeitschrift K-Tipp und ohne Online-Abo ist dieser Beitrag kostenpflichtig.
Abonnenten der Zeitschrift K-Tipp und Online-Abonnenten können diesen Artikel kostenlos einsehen.
Bitte loggen Sie sich dazu ein. Login
Dieser Beitrag kostet Fr. 3.-
Es ist nur online-Zahlung per Kreditkarte oder Postcard möglich.
Nach erfolgter Zahlung senden wir Ihnen den Beitrag als PDF an Ihre E-Mail-Adresse.
