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Ein Autofahrer wollte vor einem Lichtsignal die Spur wechseln. Die Lücke vor einem LKW war aber zu klein, sodass der Personenwagen schräg auf beiden Spuren stand. Bei Grün fuhr der LKW los und touchierte das schrägstehende Auto. Der Autofahrer wurde deshalb in Zürich zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Laut allen Instanzen zu Recht: Er habe beim Spurwechsel zu wenig Rücksicht genommen und dem LKW-Fahrer kein Zeichen gegeben.
Bundesgericht, Urteil 6B_10/2011 vom 29. März 2011
08. Mai 2011
