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Unzulässige Ringier-Werbung
«Blick am Abend» hat im Herbst 2010 für seinen Krankenkassen-Prämienvergleich mit Aussagen wie «die günstigsten Angebote» geworben (siehe K-Tipp 18/10). Das ist unzulässig, wie die Lauterkeitskommission jetzt entschieden hat. Sie hat den Ringier-Verlag deshalb aufgefordert, künftig auf solche Behauptungen zu verzichten. Der Prämienvergleich der Gratiszeitung funktionierte per Handy: Wer ein SMS mit Jahrgang und Postleitzahl an eine Kurznummer sendete, erhielt als Antwort die Monatsprämien von drei Krankenkassen. Kosten: 90 Rappen pro Nachricht. Störend: Das günstigste Angebot erhielt man nicht zwingend. Deshalb beschwerte sich die Stiftung für Konsumentenschutz bei der Lauterkeitskommission über die Werbeaktion. Ringier hat den Entscheid akzeptiert.
15. Mai 2011 | Beat Camenzind, Redaktion Online
