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Eine Frau erhielt 2006 von ihrem Arbeitgeber 2460 Franken Lohn, dann kündigte sie. Heute – fünf Jahre später – fordert der Betrieb 1020 Franken zurück. Unmöglich? Nicht beim AWD.
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Kommentare (1) |
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Zwei Sachen stören mich in diesem Artikel. Erstens, AWD als
Arbeitgeber zu bezeichnen. AWD weist im Agenturvertrag
ausdrücklich darauf hin, dass kein Anstellungsverhältnis
zwischen den Vertragspartnern besteht (gilt nur für
Aussendienstmitarbeiter). Man steht bei AWD in einem sogenannten
Auftragsverhältnis. Der Agent ist selbständiger
Gewerbetreibender. Die Bestimmungen im OR über Agenturvertrag
sind massgebend. Zweitens, bevor die Dame sich an den K-Tipp wendet
sollte sie vielleicht die Anstellungs- und Provisionsbedingungen von
AWD durchlesen. Bis vor ein paar Jahren hatte AWD eine Stornohaftung
von 5 Jahren im Vertrag. Heute sind es wie bei den
Versicherungsgesellschaften 2 Jahre. Das heisst nichts anderes als das
die Provision ganz oder teilweise retourniert werden muss, wenn der
Vertrag weniger als 5 bzw. 2 Jahre läuft. Das ist so, und war
schon immer so. Also nichts aussergewöhnliches (bei AWD und
Versicherungsgesellschaften). Ich finde die Redaktion von K-Tipp
sollte sich erst informieren bevor so etwas druckt.
