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Artikel | K-Tipp 13/2011

Ein Job mit teurem Nachspiel

Eine Frau erhielt 2006 von ihrem Arbeitgeber 2460 Franken Lohn, dann kündigte sie. Heute – fünf Jahre später – fordert der Betrieb 1020 Franken zurück. Unmöglich? Nicht beim AWD.

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Kommentare (1)

 
  • Eurolino | 31.08.2011, 15:14

    schlecht informiert

    Zwei Sachen stören mich in diesem Artikel. Erstens, AWD als
    Arbeitgeber zu bezeichnen. AWD weist im Agenturvertrag
    ausdrücklich darauf hin, dass kein Anstellungsverhältnis
    zwischen den Vertragspartnern besteht (gilt nur für
    Aussendienstmitarbeiter). Man steht bei AWD in einem sogenannten
    Auftragsverhältnis. Der Agent ist selbständiger
    Gewerbetreibender. Die Bestimmungen im OR über Agenturvertrag
    sind massgebend. Zweitens, bevor die Dame sich an den K-Tipp wendet
    sollte sie vielleicht die Anstellungs- und Provisionsbedingungen von
    AWD durchlesen. Bis vor ein paar Jahren hatte AWD eine Stornohaftung
    von 5 Jahren im Vertrag. Heute sind es wie bei den
    Versicherungsgesellschaften 2 Jahre. Das heisst nichts anderes als das
    die Provision ganz oder teilweise retourniert werden muss, wenn der
    Vertrag weniger als 5 bzw. 2 Jahre läuft. Das ist so, und war
    schon immer so. Also nichts aussergewöhnliches (bei AWD und
    Versicherungsgesellschaften). Ich finde die Redaktion von K-Tipp
    sollte sich erst informieren bevor so etwas druckt.

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