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Artikel | saldo 17/2011

Krankenkassen: Bis zu 100 Franken für eine Mahnung

Krankenkassen schröpfen verspätete Zahler mit zum Teil übertriebenen Mahngebühren bis zu 100 Franken. Die Praxis findet im Gesetz keine Stütze.

Viele Krankenkassen verlangen von den Kunden happige Mahngebühren. Dies zeigt eine Recherche von saldo bei grossen Kassen.

Für die erste Mahnung verlangen Assura und Groupe Mutuel 10 Franken, Concordia 20 Franken, Swica und Sanitas 30 Franken. Helsana will 40 Franken für erstmals unbezahlte Prämien.

Für die zweite Mahnung müssen verspätete Zahler bei Assura und Swica 30 Franken, bei der Visana 50 Franken, bei der Helsana 60 Franken und bei der Concordia sage und schreibe 100 Franken zahlen.

Weniger verlangen KPT und die CSS: Für die erste und zweite Mahnung zahlt man bei der KPT insgesamt 20, bei der CSS 10 Franken.

Die Höhe der Mahnspesen ist rechtlich fragwürdig: Die obligatorischen Krankenversicherer dürfen eine angemessene Entschädigung für ihre durch die verspätete Zahlung entstandenen Umtriebe verlangen. Und sie müssen diese Gebühr in ihren Versicherungsbedingungen erwähnen. Mark Glutz von der Concordia behauptet, die verlangten Mahngebühren würden den Kosten entsprechen, die aufgrund der Mahnungen entstehen.

Die saldo-Aboverwaltung weiss aus eigener Erfahrung: Der Ausdruck und Versand einer Mahnung kostet etwas mehr als 1 Franken – aber nicht 100 Franken wie bei der Concordia.  

23. Oktober 2011 | Sabine Rindlisbacher, Redaktion saldo


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Krankenkassen: Bis zu 100 Franken für eine Mahnung
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Kommentare (1)

 
  • Joey72 | 27.03.2012, 10:24

    Fragwürdige, überhöhte Mahngebühren

    Ich finde es ja nett, dass ich hier auf diesen Beitrag stosse, aber
    kann ich denn auch etwas machen dagegen? Kann ich mich gegen diese
    überhöhte Mahngebühr wehren? Mir ist klar, dass ein
    Zahlungsverzug der Krankenkasse mehr Aufwand verursacht, ich wäre
    auch bereit eine Mahngebühr (z.B. 5 oder 10 Fr.) zu bezahlen,
    aber sicher nicht 40 Franken oder noch mehr! LG Joey72

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