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Transfer von Säule-3a-Guthaben
Ich habe bei der Bank Sarasin 7000 Franken in der Säule 3a angelegt. Die Anlage heisst BVG-Wachstum. Kann ich dieses Guthaben ohne Kosten in die Säule 3a einer anderen Bank transferieren?
Ja. Die Überweisung an eine andere Bank ist kostenlos. Sie können allerdings nur Geld transferieren. Ihre Anteile an der Wertschriftenanlage BVG-Wachstum müssen
Sie deshalb vorgängig zurückgeben. Auch das kostet Sie nichts. Die Vergütung, die Sie erhalten, entspricht dem Wert der Anteile. Und eine Rücknahmekommission erhebt die Bank Sarasin nicht.
Nachzahlung von AHV-Beiträgen
Meine Lebenspartnerin (35) und ich wurden sehr jung Eltern. Seit ihrem 21. Altersjahr hat sie keine nennenswerten Zugänge mehr in der AHV, da sie als Hausfrau und Mutter zu Hause war. Kann sie die fehlenden Beiträge nachzahlen?
Zunächst die gute Nachricht: Bei Ihrer Lebenspartnerin fehlt nicht jegliche Altersvorsorge. Sie erhält für die Jahre, während der sie die Kinder betreut hat, von der AHV Erziehungsgutschriften. Betreffend Nachzahlung von Beiträgen: Anders als die zweite Säule (Pensionskassen) kennt die AHV nur sehr beschränkte Möglichkeiten, Lücken nachträglich aufzufüllen. Beiträge von Nichterwerbstätigen können nur während einer auf fünf Jahre limitierten Verjährungsfrist nachbezahlt werden. Es empfiehlt sich, dass sich Ihre Partnerin mit der AHV-Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons in Verbindung setzt.
02. Dezember 2011 | Silvio Bertolami, Redaktor K-Tipp/K-Geld
