Ich arbeite Teilzeit als Verkäuferin im Detailhandel. Um zusätzlich etwas Geld zu verdienen, gestalte ich an meinen freien Tagen regelmässig Blumendekorationen für Festanlässe. Ist das Schwarzarbeit und somit strafbar?



Nein. Von Schwarzarbeit ist meistens dann die Rede, wenn der Lohn nicht versteuert wird oder wenn Ausländer ohne Bewilligung arbeiten.



Als Teilzeitangestellte dürfen Sie an Ihren freien Tagen so viel arbeiten, wie Sie wollen. Sie müssen aber d...