Ja. In der Regel werden Krankentaggelder auf der Höhe des vollen Jahreslohnes berechnet, also inklusive 13. Monatslohn. Der Dreizehnte ist somit beim ausgezahlten Taggeld anteilsmässig berücksichtigt. Deshalb muss der Betrieb für die Periode, in der Sie Taggeld erhielten, keinen 13. Monatslohn zahlen.

Anspruch auf den 13. Monatslohn haben Sie für die Zeit, in der Sie Lohn erhielten – also einschliesslich des ersten Monats der Krankheit.