Ja. Der Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Angestellte des Kantons St. Gallen schreibt vor, dass der Arbeitgeber für Personen im Hausdienst – unabhängig vom Pensum – eine Krankentaggeld-Versicherung abschliessen muss. Dasselbe sehen beispielsweise auch die Normalarbeitsverträge der Kantone Bern und Zürich vor. Schliessen Sie keine Krankentaggeld-Versicherung ab, müssen Sie Ihrer Putzfrau bei Krankheit das zahlen, was die Versicherung übernehmen würde, das heisst 80 Prozent des Lohnes während maximal 720 Tagen.

Diese strenge Taggeldregelung können Sie umgehen, indem Sie im schriftlichen Arbeitsvertrag festhalten, dass sich die Lohnzahlung bei Krankheit nach Obligationenrecht richtet. Wird Ihre Putzfrau dann im ersten Dienstjahr länger krank, schulden Sie ihr den Lohn zwar zu 100 Prozent, aber nur drei Wochen lang. Für die weiteren Dienstjahre verlängert sich ihr Anspruch – je nach kantonaler Gerichtspraxis – um weitere Wochen.    


Putzfrauen-Arbeitsvertrag

siehe saldo.ch