Nein. Nach Ablauf der festen Mindestdauer verlängern sich Versicherungsverträge jeweils nur um ein Jahr, wenn keine der Parteien kündigt. Sie können also jeweils auf Ende einer einjährigen Vertragsdauer kündigen. 

Wichtig: Eine langjährige Vertragsdauer schützt weder vor Prämienerhöhungen auf das Ende eines Versicherungsjahrs noch vor Änderungen der Versicherungsbedingungen.