Nein. Wenn Sie von der ­Pensionskasse eine volle IV-­Rente erhalten, können Sie kein Ka­pital mehr beziehen. Immerhin: Bei der Berechnung der Tragbarkeit für die Gewährung einer Hypothek wird Ihnen die IV-­Rente als Einkommen an­gerechnet. Denn die Höhe des regelmässigen Einkommens ist – nebst dem vorhandenen Eigen­kapital – das zweite wichtige Kriterium bei der Vergabe von Hypotheken.