Ja. Es ist durchaus erlaubt, Geld in einem Bankschliessfach zu deponieren. Und zwar in beliebiger Höhe. In der Steuererklärung müssen jedoch auch solche Werte unter den Vermögenswerten deklariert werden. Solche Vermögen zu «vergessen» gilt als Steuerhinterziehung und wird mit Busse ­bestraft. Dazu kommen Nachsteuern und Verzugszinsen.
Übrigens: Die Lebensver­sicherungsgesellschaften müssen Kapitalauszahlungen der Eid­genössischen Steuerverwaltung melden. Das Steueramt erfährt also, dass Sie Geld erhalten haben. Versteuern müssen Sie, was Sie davon am 31. Dezember des Jahres noch besitzen.