Ja. Jeder Stockwerkeigentümer kann einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten, wenn er ihm nicht zugestimmt hat. Das gilt also ebenfalls für Sie: Weil Sie an der Ver­sammlung nicht teil­nahmen, konnten Sie auch nicht zustimmen. 

Wichtig: Einen Beschluss der Versammlung muss man innert eines Monats seit Kenntnis­nahme beim Gericht an­fechten. Mit Erfolg bestritten werden können aber in der Regel nur ­Beschlüsse, die formal nicht richtig zustande ­gekommen sind. Oder Beschlüsse, die gegen das Gesetz oder das Stock­werkeigentümer­regle­ment ver­stossen.