Die Bauern kassieren rund drei Milliarden Franken im Jahr für Leistungen für die ­Umwelt und das Tierwohl. Sie erhalten zum Beispiel Subventionen dafür, dass sie ihre Kühe im Sommer regelmässig auf die Weide lassen oder ihre Tiere sich in den Laufställen frei bewegen können. Die Kontrollen sind oft angemeldet, deshalb ist Schummeln leicht möglich (saldo 6/2018). Der Bund will das ­ändern. Die Kantone müssen deshalb ab dem Jahr 2020 vierzig Prozent ihrer Tierwohl-Kontrollen unangekündigt durchführen. ­Bisher waren es nur 10 Prozent. Zudem soll künftig jeder Bauer alle vier statt wie bisher acht Jahre Besuch eines Kontrolleurs bekommen. Und die Kantone sollen neu Betriebe mit Mängeln spätestens im folgenden Jahr nochmals überprüfen.