Ja. Die Abredeversicherung verlängert den Unfallschutz, den man vorher über den ­Arbeitgeber hatte. Man kann sie für maximal sechs Monate abschliessen (K-Geld 3/2018).

Die Leistungen bleiben gleich. Nach einem Unfall innerhalb dieser sechs Monate würde Ihnen die Abredever­sicherung somit die Arzt- und Spitalkosten ersetzen und Ihnen bei vorübergehender Arbeits­unfähigkeit ein Taggeld zahlen. Bei bleibender Invalidität würden Sie anschliessend eine In­validenrente erhalten.

Anders sieht es aus, wenn man nach der ordentlichen Pensionierung eine Abredeversicherung hat. Dann zahlt diese Deckung nur noch die Heilungskosten, aber keine Tag­gelder und auch keine Rente mehr.