Nein. Das Gemeinschaftskonto oder «Compte Joint» ist zwar bei Ehepaaren verbreitet. Im Volksmund wird es auch «und/oder-­Konto» genannt. Es lautet auf beide Partner. Diese können einzeln über das Geld verfügen. 

Im Todesfall eines Partners wird das Konto von den Banken aber häufig bis zur Vorlage eines Erbscheins gesperrt. Das kann Monate dauern. Begründung: Es sei rechtlich nicht klar, wem das Geld auf dem Konto gehöre – dem Verstorbenen oder dem Überlebenden. 

Folge: Wegen der Sperrung hat der überlebende Partner plötzlich keinen Zugriff mehr auf das Geld. Wer nicht mehrere Konten hat, kommt so leicht in Liquiditätsschwierigkeiten.