Ja. Es ist zwar richtig, dass ein Darlehen nach zehn Jahren und sechs Wochen verjährt, ­sofern man keine bestimmte Laufzeit vereinbart hat. Bei der Erbteilung unter ­Geschwistern behandelt man ein verjährtes Darlehen aber wie einen Erbvorbezug. Die Darlehenssumme zählt somit zum ­Nachlass Ihres Vaters.