Ein K-Tipp-Leser aus Ettiswil LU machte im Februar im thailän­dischen Khao Lak Ferien. Am Bancomaten seines Hotels wollte er mit der American-Express-Kreditkarte Geld beziehen – ohne Erfolg.

Was war passiert? Karten­herausgeber Swisscard hatte die Karte gesperrt und gleichzeitig dem Leser ein SMS geschickt, das er erst meh­rere Stunden ­später erhielt. ­Darin hiess es, er müsse die Karte über eine ­Telefonhotline frei­schalten. Swisscard erklärt, das sei eine «Präven­tionsmassnahme, um Kartenmissbräuche zu verhindern». 

Das Problem: Bei Swisscard steht im Kleingedruckten, dass die ­Kreditkarte jederzeit und ohne ­Angabe von Gründen gesperrt ­werden kann. Ähnliche Klauseln ­finden sich beispielsweise bei ­Cembra ­Moneybank, Postfinance und UBS.

Doch das geht nicht. Stephan Heiniger, Leiter der K-Tipp-Rechtsberatung, sagt: «Kunden zahlen eine Jahresgebühr. Deshalb haben sie Anspruch darauf, die Karte benützen können. Klauseln, welche dies vom Gutdünken der Bank abhängig machen, sind unwirksam.» Folge: Falls durch die Sperrung Kosten entstanden wären, hätte sie Swisscard übernehmen müssen.

Tipp: Ins Ausland zwei Kredit- oder Debitkarten verschiedener Herausgeber mitnehmen.