Nein. Solange Sie in Luzern wohnen, dient das Haus im Tessin nicht als Erstwohnung. Gelder der 3. Säule kann man nur für den Kauf bzw. Bau von selbstbewohntem Wohneigentum einsetzen. Das Gleiche gilt bei Pensionskassengeldern. Man darf nichts für den Kauf einer Zweitwohnung oder eines Fe­rienhauses vorbeziehen. Immerhin: Falls Sie später Ihren Wohnsitz ins eigene Haus im Tessin verlegen, können Sie die Hypothek mit Geldern der 2. oder 3. Säule amortisieren.