Ja. Sobald Sie sich in der Schweiz abgemeldet und in Italien schon angemeldet haben, wird am Sitz Ihrer 3a-Stiftung eine Quellensteuer erhoben. Anders sieht es aus, wenn Sie das Geld bereits vor der Abreise nach Italien beziehen. In diesem Fall fällt eine Kapitalleistungssteuer an, deren Höhe von Ihrem Wohnort abhängt.