Wie viele andere K-Geld-Leserinnen und -Leser wundert sich auch Johanna Schneider aus Brügg BE über die Migros-Bank. Sie kommt demnächst ins Rentenalter und will ihr 3a-Konto auflösen. Dafür besteht die Bank auf einer  Wohnsitzbestätigung, die nicht älter als einen Monat sein darf. Und das kostet Schneider 20 Franken. Andere Gemeinden verlangen dafür bis 30 Franken. Dazu kommen in vielen Gemeinden 5 bis 10 Franken Gebühr für die Zustellung.

Auch andere Banken verlangen eine Wohnsitzbestätigung. Dies zeigte eine Umfrage von K-Geld bei 15 Banken. Dazu gehören zum Beispiel die Bank Thalwil, Postfinance, Raiffeisen und die Zürcher Kan­tonalbank. Postfinance und die Zürcher Kantonalbank tun dies nach eigenen Angaben aber nur, wenn Zweifel über den Wohnsitz bestehen. 

Es gibt aber auch Banken, die keine Wohnsitzbestätigung fordern: etwa Banca Popolare di Sondrio, Bank Coop, die Kantonalbanken von BL, BS und TG, Credit ­Suisse, Neue Aargauer Bank und UBS.

Immer aber braucht es einen schriftlichen Auftrag. Und die meisten Banken verlangen auch die ­Kopie eines Ausweises. Diese muss aber in der Regel nicht beglaubigt sein.