Sie haben in Zukunft zwei Mög­lichkeiten:

  • Sie können das Konto jetzt auflösen und sich das Kapital auszahlen lassen.
  • Oder Sie lassen das Konto bis zum Pensionsalter ruhen. Einzahlen können Sie aber nicht mehr. Falls Sie das Konto ruhen lassen, können Sie die Auszahlung frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters verlangen.

Achtung: Beim Auswandern können Sie auch Steuern sparen. Wer seinen Wohnsitz offiziell ins Ausland verlegt und anschliessend das 3a-Kapital bar bezieht, zahlt statt der Kapitalbezugsteuer eine Quellensteuer. Diese richtet sich nach dem Steuerrecht am Sitz der Vorsorgeeinrichtung. Je nach Kanton ist dieser Steuersatz unterschiedlich. Besonders niedrig ist die Quellensteuer im Kanton Schwyz. Sie können also Ihr angespartes ­Kapital vor dem Bezug auf eine dortige Stiftung übertragen.

In Deutschland müssen Sie das ausgezahlte Geld noch einmal versteuern. Weil aber die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat, können Sie die bezahlte Quellensteuer in der Schweiz zurückfordern.