Gemischte Versicherungen kombinieren eine Lebensversicherung mit einem Sparteil. Für solche Policen gelten seit Anfang Jahr strengere Vorschriften. Bisher mussten die Versicherungsgesellschaften den Kunden bei Abschluss einer solchen Versicherung lediglich die zu zahlende Prämie mitteilen – aber nicht, wie viel Geld für Administration, Provisionen und Fondsverwaltung abgebucht wird und wie viel in den Versicherungs- und wie viel in den Sparteil fliesst. Neu müssen die Versicherer vor Vertragsunterzeichnung angeben, wie hoch die Kosten, die Risikoprämien und der Sparanteil sind.
Die Kosten bleiben weiterhin im Dunkeln
K-Geld gab sich als 55-jähriger männlicher Kunde aus und forderte bei acht Lebensversicherern Offerten für eine 3a-Sparversicherung an. Gefragt war eine fondsgebundene 3a-Lebensversicherung, Einzahlung pro Jahr 7258 Franken (aktueller Maximalbetrag in der Säule 3a für Erwerbstätige mit Pensionskasse), 10 Jahre Laufzeit, Auszahlung im Todesfall entsprechend den einbezahlten Prämien und Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit nach 90 Tagen. Auf Nachfrage der Versicherer wurde eine konservative Anlagestrategie gewählt mit der Aufteilung der Sparprämie in
70 Prozent garantierte Leistungen und 30 Prozent in Fonds.
Swiss Life und Helvetia machten keine Offerten, anders Axa, Allianz Suisse, Generali, Mobiliar, Pax und Zürich. Im Auftrag von K-Geld überprüfte das VZ Vermögenszentrum die Angebote. Fazit: Die Transparenzvorschriften bezüglich Risikoprämien und Kosten wurden eingehalten. Aber die Vorschriften sind derart lasch, dass die Kosten weitgehend im Dunkeln bleiben.
Immerhin weisen die Versicherer die Risikoprämien für Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit und Todesfallkapital separat aus. Vergleichbar sind die Offerten aber kaum. Denn Allianz, Axa und Generali etwa geben die Kosten für die Prämienbefreiung pro Jahr an, für den Todesfall hingegen für die ganze Vertragsdauer von 10 Jahren. Die Mobiliar weist monatliche Risikoprämien aus.
Der K-Geld-Vergleich zeigt: Die Risikoprämien unterscheiden sich sehr stark: Die Kosten für die Prämienbefreiung reichen von 267 Franken (Zürich) bis 709 Franken (Generali) pro Jahr, jene für den Todesfall werden mit 94 (Pax) bis 404 Franken (Mobiliar) pro Jahr veranschlagt.
Pro Jahr landen 440 Franken weniger im Spartopf
Die wichtigste Frage für die Altersvorsorge ist aber: Wie viel von der jährlichen Einzahlung wandert in den Spartopf? Das geht aus keiner Police klar hervor. Immerhin: Wer von der einbezahlten Jahresprämie von 7258 Franken die Risikoprämien abzieht, erfährt was für das Anlegen übrig bleibt. Dabei zeigt sich: Die Spanne reicht von 6403 (Generali) bis 6847 Franken (Zürich). Ein Unterschied von über 440 Franken pro Jahr – bis zur Pensionierung!
Von diesem Betrag ziehen die Versicherungen aber noch einen Teil unter dem Titel «Kosten» ab. Gemeint sind die Administrationskosten der Versicherungsgesellschaft, die Abschlusskosten für die Versicherung (Provision) und die Verwaltungskosten für den Fonds. In den Offerten findet man diese Kosten nicht offengelegt, sondern als «Risikominderung» auf dem gesparten Vermögen. Konkret: Die Zürich-Versicherung zum Beispiel zieht bei einer jährlichen Bruttorendite von 3,2 Prozent («Szenario mittel») Kosten von 3,9 Prozent pro Jahr ab.
Das ergibt unter dem Strich für den Sparer einen Verlust von 0,7 Prozent auf seiner Anlage. Ein Vorsorgesparer wird also bei dieser fondsgebundenen Lebensversicherung am Schluss ziemlich sicher weniger herausbekommen, als er einbezahlt hat. Die jährliche Rendite müsste über 3,9 Prozent liegen, damit er auf seinem Altersguthaben einen Gewinn macht.
Die neuen Transparenzregeln schreiben nicht vor, dass die Kosten für Administration und Provision betragsmässig offenzulegen sind. Bei den vorliegenden Offerten weist einzig die Mobiliar die Administrationskosten aus. Diese betragen 260 Franken pro Jahr. Entsprechend beträgt die Renditeminderung bei der Mobiliar «nur» zusätzlich 1,48 Prozent pro Jahr.
Die Finanzmarktaufsicht hat die Aufgabe, zu kontrollieren, ob die Versicherer die neuen Regeln befolgen. Laut Sprecherin Ursula Gasser vermitteln die Transparenzvorschriften den Kunden «wichtige Informations- und Vergleichsgrundlagen für die Kaufentscheidung». Aber auch Gasser scheint die nötige Klarheit der Angaben zu vermissen. Potenziellen Kunden rät sie, sich «die Konditionen und Ausführungen im Vertrag so lange erklären zu lassen, bis sie diese vollumfänglich verstanden haben».
Die Versicherungsspezialistin Romina Mutter vom VZ Vermögenszentrum zeigt sich von den grossen Unterschieden bei Risikoprämien und Renditeminderung überrascht. Sie kritisiert an den Offerten, dass es für Laien keineswegs leicht sei, die Sparprämien zu bestimmen und die Renditeminderungen beim investierten Vermögen zu verstehen. Das erschwere es den Kunden, die Unterschiede zwischen Offerten zu erkennen. Sie empfiehlt den Beizug eines unabhängigen Experten. Oder noch besser, Sparen und Versichern zu trennen.