Nein. Wer in der Schweiz wohnt, ist bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionsalters (Frauen: 64, Männer: 65 Jahre) beitragspflichtig. Für eine Vollrente ist eine Beitragsdauer von  44 Jahren bei Männern und 43 Jahren bei Frauen Voraussetzung. Für die Erfüllung dieser Beitragspflicht werden aber nur die Einzahlungen ab dem 20. Geburtstag gerechnet. Sollte Ihre Frau im Alter von 64 Jahren Beitragslücken aufweisen, werden Jugendjahre (AHV-Zahlungen ab dem 1. Ja­nuar nach Erreichen des 17. Geburtstags) zur Deckung herangezogen – dies aber nur, wenn die Beitragslücken mehr als fünf Jahre zurückliegen.