Nein. Kursverluste können Sie als Privatperson nicht vom steuerbaren Einkommen ab­ziehen. Umgekehrt unterliegen auch Kursgewinne nicht der Einkommenssteuer. Nur Zinsen und Dividenden muss man als Einkommen versteuern.

Ihr Beispiel zeigt, dass ­Obligationen nicht immer eine sichere Anlage sind. Wird der Konkurs über den Schuldner ­eröffnet, erleiden Obligationäre in der Regel ­einen Totalverlust. Die Höhe des versprochenen Zinses ist ein guter Hinweis auf die Grösse des Risikos. Je höher der Zins, desto heikler die Anlage. 6,75 Prozent Zins auf die An­leihe deutete im Jahr 2014 auf ein erhebliches Risiko hin.