Die meisten Kantone haben per Gesetz ein Grundpfandrecht an einer neu gekauften Liegenschaft. Damit können sie sich eine ausstehende Grundstück­gewinnsteuer auch direkt vom Käufer holen. Der muss dann für die Steuerschulden des Verkäufers geradestehen – ohne Wenn und Aber. 

Der Käufer kann das lediglich auf einem Weg verhindern: ­indem er vom Verkäufer eine ­Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer verlangt. Das bedeute...