Der lange Arm des US-Steuervogts. In einem Altersheim in der Innerschweiz lebt eine 88-jährige Raiffeisen-Kundin.

Sie wurde im April 1928 in New York geboren. Als sie vier Jahre alt war, kehrte ihre Familie in die Schweiz zurück. Da früher kein Doppelbürgerrecht erlaubt war, verzichtete sie 1946 auf das US-Bürgerrecht.

70 Jahre später, zu Beginn des Jahres 2016, schlug ein Mitglied der Bankleitung der Raiffeisenfiliale Kriens LU Alarm.

Die Kundin wurde als «US-Person» enttarnt.

Die US-Botschaft in Bern bestätigte auf Anfrage der Tochter zwar: «Unserem Computerprogramm entnehmen wir, dass Ihre Mutter die US-Staatsbürgerschaft im Jahre 1946 abgegeben hat.» Nur: Weder die Botschaft noch Raiffeisen gaben sich damit zufrieden. Ein Formular DS-4083 musste her, erhältlich nur in Washington. Fatca, das neue US-Gesetz, schreibe das vor.

Nach der Intervention von K-Geld verzichtete Raiffeisen dann doch auf das Formular. Die Bank diagnostizierte «eine Lücke im Fatca-Abkommen».

Für Personen, die ihren Pass vor 1985 abgegeben hätten, gebe es keine Regelung.