Die Banken können die Konten eines Verstorbenen sperren, bis ein Erbschein vorliegt, was mehrere Wochen dauern kann. Während dieser Zeit haben auch Personen, die der Kontoinhaber mit einer Vollmacht ausgestattet hat, keinen Zugriff auf das Konto. Das gilt auch für Ehegatten. Gleich verhält es sich übrigens bei Gemeinschaftskonten. Die Banken sperren auch diese Konten häufig beim Tod eines Kontoinhabers.

Auch ein Erbschein garantiert aber keinen Zugriff auf das Konto. Die Bank kann dem hinterbliebenen Ehegatten Bezüge verweigern, wenn weitere Erben vorhanden sind. Oder sie kann verlangen, dass alle Erben ihr schriftliches Einverständnis für den Bezug erteilen müssen. Das kann sich als schwierig erweisen, wenn zum Beispiel ein Erbe nicht auffindbar ist.

Ehegatten eröffnen daher am besten eigene Konten, von dem sie auch nach dem Tod des anderen jederzeit Geld abheben können, um die dringendsten Rechnungen wie etwa die Miete oder die Begräbniskosten begleichen zu können.

(nw)