Im Sommer 2013 erfüllten sich Giovanni Russo (Name geändert) und seine Frau einen Traum und kauften in Wald ZH eine neu gebaute Eigentumswohnung. Als Russo im Folgejahr die Steuererklärung ausfüllte, war er unsicher, welchen Betrag er beim Eigenmietwert der Wohnung eintragen sollte. ­Immobilienbesitzer müssen den Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern. Er wird den Steuerpflichtigen in der Regel von der Steuerbehörde mitgeteilt. 

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