Zuletzt traf es eine Frau aus dem Kanton St. Gallen. Sie war ­Gesellschafterin und Geschäfts­führerin ­einer GmbH. Als das Unternehmen Konkurs ging, schuldete es der AHV-­Ausgleichskasse noch 144 000 Franken. Das Bundes­gericht verpflichtete die Gewerblerin am 8. August 2017 dazu, diese Summe der AHV nachzuzahlen.

Gleichentags verurteilte das Gericht den Ex-Geschäftsführer einer konkursiten Gesellschaft. Er haftet nun persönlich für ...