Vorfälligkeit. Wer eine Hypothek vorzeitig kündigt, muss dem Kreditgeber meist eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das kann leicht mehrere Tausend Franken kosten. Denn die meisten Kreditgeber verlangen in einem ­solchen Fall den ganzen vereinbarten Zins, der Ihnen bis zum Ende der abgemachten Laufzeit entgeht, sowie teilweise noch zusätzliche Ge­bühren für angeblichen administra­tiven Aufwand.

Eine Umfrage von K-Geld bei 35 Banken, Versicherern, Pensionskassen und Internetportalen zeigt: Es gibt Ausnahmen. So verlangt der Versicherer Swiss Life die Vorfälligkeitsentschädigung nicht, falls der Kunde die Immobilie verkauft und deshalb die Hypothek vorzeitig kündigt. Bedingung: Der Käufer darf nicht zur Familie – Ehegatte oder Verwandtschaft bis zum 5. Grad – gehören. 

Noch weiter geht die Aargau­ische Pensionskasse APK: Sie fordert grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung beim vorzeitigen Ausstieg wegen Verkaufs der Immobilie. Die Glarner Kantonalbank verlangt in einem solchen Fall lediglich pauschal 1250 Franken.