Laut Gesetz müssen Arbeitgeber den Angestellten im Krankheitsfall je nach Ort und Dienstjahr einige Wochen den Lohn weiterbezahlen. Während der Probezeit entfällt diese gesetzliche Pflicht. Dagegen sind Angestellte vom ersten Tag gegen Unfall obligatorisch bestens versichert. Sollten Sie wegen eines Unfalls invalid werden, erhalten sie eine Rente von 80 Prozent des versicherten Lohnes – bis ans Lebensende.
Viele Betriebe schliessen für ihre Arbeitnehmer eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ab, die in der Regel maximal zwei Jahre lang 80 Prozent des Lohnes ersetzt. In der Schweiz sind sehr viele Angestellte so gegen das Risiko des Lohnausfalls wegen Krankheit weitgehend geschützt. Diese Policen übernehmen die vom Gesetz vorgeschriebene Lohnzahlungspflicht.
Mobiliar: Taggeld nur während 21 Tagen in der Probezeit
Doch Achtung: In der Probezeit gilt das nicht bei allen Gesellschaften. Auf der Lohnabrechnung ist zwar ersichtlich, dass schon ab dem ersten Arbeitsmonat eine Prämie für die Taggeldversicherung abgezogen wird. Doch der Versicherungsschutz ist bei einigen Gesellschaften lückenhaft. Das ergibt ein Vergleich von K-Geld.
Die Mobiliar zum Beispiel zahlt in der Probezeit gemäss ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nur maximal 21 Tage lang ein Krankentaggeld. Bei der Mobiliar sind laut Raoul Nanzer, Verantwortlicher Personenschaden, rund 21 000 Unternehmen mit einem Kollektiv-Krankentaggeld versichert. Von diesen haben rund 7000 die AVB in diesem Punkt unverändert übernommen.
Eine spezielle Probezeitklausel enthalten auch die AVB des Krankenversicherers ÖKK. Angestellten, denen während der Probezeit gekündigt wird, haben keinen Anspruch auf Taggeldzahlungen. Unverändert übernommen haben die ÖKK-Bestimmungen laut einem Unternehmenssprecher rund 3000 der 10 000 Unternehmen, die bei der ÖKK eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abschlossen.
Ähnlich die Regelung bei der Krankenkasse Helsana: «Die Nachleistungen kommen nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitsvertrag während der Probezeit gekündigt wurde», heisst es in den AVB der Helsana Kollektiv-Taggeldversicherungen.
Solche Klauseln sind besonders schlimm für Betroffene, die während der Probezeit schwer erkranken und auch für längere Zeit arbeitsunfähig bleiben – also länger als die üblichen drei Monate der Probezeit. Sie wähnen sich aufgrund der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung in finanzieller Sicherheit, gehen aber leer aus.
Swica, CSS, Bâloise, Axa Winterthur, Generali, Visana und Vaudoise kennen für die Kollektiv-Taggeldversicherung keine speziellen Probezeitklauseln.
Tipps: Wichtige Fragen beim Stellenantritt
- Fragen Sie bei einem Stellenantritt, ob der Betrieb eine Kollektiv-Krankentaggeld-versicherung abgeschlossen hat. Dieser Abschluss ist für den Betrieb freiwillig. Fragen Sie auch, wer für diese Versicherung zahlt. In der Regel werden die Prämien von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt.
- Fragen Sie, ob der Versicherungsschutz auch in der Probezeit gilt.
- Falls der Betrieb keine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung hat oder eine mit einem Versicherungsloch in der Probezeit, können Sie allenfalls selber ein Einzel-Krankentaggeld ab-schliessen.