Laut Gesetz müssen Arbeitgeber den Angestellten im Krankheitsfall je nach Ort und Dienstjahr einige Wochen den Lohn weiterbezahlen. Während der Probezeit entfällt diese gesetzliche Pflicht. Dagegen sind Angestellte vom ersten Tag gegen Unfall obligatorisch bestens versichert. Sollten Sie wegen eines Unfalls invalid werden, erhalten sie eine Rente von 80 Prozent des versicherten Lohnes – bis ans Lebensende.

Viele Betriebe schliessen für ihre Arbeitnehmer ein...