Ja. Das Gesetz gegen die Geldwäscherei verpflichtet auch die ­Herausgeber von Kreditkarten, «die Vertragspartei aufgrund eines beweiskräftigen Dokuments» zu identifizieren. Falls also in Ihrem Dossier eine solche Kopie fehlt, sollten Sie der Kreditkartenfirma eine Kopie Ihres gültigen Passes oder Ihrer ID schicken. Sonst kündigt Ihnen die Kreditkartenheraus­geberin möglicherweise den Vertrag. Eine amtliche Bestätigung der Echtheit der Kopie ist jedoch nicht nötig.