Ein Rentnerpaar beauftragte eine Genfer Bank, ihr Vermögen zu verwalten. Die Bank ermächtigte sich im Vertrag, für die einzelnen Vermögensanlagen von den Investmentfirmen Provisionen von 0 bis zu 1 Prozent des investierten Vermögens zu kassieren. Das Paar ­verzichtete mit seiner Unterschrift darauf, diese Kickbacks von der Bank zurückzufordern. Nach zwei Jahren kündigte das Paar den ­Vermögensverwaltungsauftrag. Es ­forderte Auskunft üb...