Inhalt
Ein Rentnerpaar beauftragte eine Genfer Bank, ihr Vermögen zu verwalten. Die Bank ermächtigte sich im Vertrag, für die einzelnen Vermögensanlagen von den Investmentfirmen Provisionen von 0 bis zu 1 Prozent des investierten Vermögens zu kassieren. Das Paar verzichtete mit seiner Unterschrift darauf, diese Kickbacks von der Bank zurückzufordern. Nach zwei Jahren kündigte das Paar den Vermögensverwaltungsauftrag. Es forderte Auskunft üb...
Kostenpflichtiger Artikel
Um diesen Artikel zu lesen, melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Abos.
Abo ab 8 Franken