K-Geld berichtete, dass das Vergleichsportal Comparis Wohnungsangebote im Internet ohne Wissen und ohne Zustimmung des Inserenten kopiert und die Liegenschaften mit fragwürdigen Schulnoten bewertet (Ausgabe 4/2015). K-Geld beschrieb auch, wie man sich rechtlich gegen die Praxis von Comparis wehren kann. Kürzlich meldete der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) unter dem Titel «HEV-Etappensieg», Comparis habe eingelenkt. Mit ­einer Begründung könnten Wohnungsinserenten die Note löschen lassen.

K-Geld fragte Comparis nach den genauen Voraussetzungen für die Löschung. Die Antwort von Comparis:

Inserenten müssen sich per Ausweiskopie und Grundbuchauszug als Immobil­ien-Eigentümer identifizieren.

Sie müssen schriftlich die Löschung genau bezeichneter Daten verlangen.

Sie müssen mit Bildern belegen, dass die Comparis-Note nicht der Realität entspricht. Seesicht, der Ausbaustandard oder ein sehr grosser Garten könnten solche Belege sein.

Diese Hürden sind rechtlich nicht begründbar und schikanös: Rechtlich genügt es nachzuweisen, dass derjenige, der die Löschung verlangt, das Originalinserat aufgegeben hat. Und die Beweislast ist umgekehrt: Comparis müsste im Streitfall belegen, dass die vergebene Note richtig ist. Und nicht der Inserent, dass die Note nicht der Realität entspricht.

Übrigens: Comparis entscheidet selbst, ob die Note nach Eingang des Löschungsantrags gelöscht wird. Eine Garantie dafür gibt es nicht. Jeder Fall werde einzeln geprüft.