Ja. Zwar ist es tatsächlich so, dass die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge im Artikel 55 Begrenzungen für die verschiedenen Anlagekategorien definiert. Für den Aktienanteil ist eine Obergrenze von 50 Prozent festgehalten. Artikel 50 lässt aber unter gewissen Voraussetzungen eine Abweichung von dieser Regel zu. So muss z. B. «die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke gewährleistet» sein.

Raiffeisen nutzt diese Möglichkeit. Vor gut zwei Jahren lancierte die Genossenschaftsbank den Indexfonds «Pension Growth» (ISIN CH0189322339), der mit maximal 70 Prozent in Aktien investiert ist. Seit seiner Lancierung im Dezember 2012 legte er um rund 17 Prozent an Wert zu. Raiffeisen weist aber darauf hin, dass sich der Fonds nur für Anleger mit hoher Risikobereitschaft eignet. Und mit einer Gesamtkostenquote (TER) von 0,9 Prozent ist er für einen passiv gemanagten Fonds relativ teuer.

In Vorsorgefonds können sowohl Freizügigkeits- als auch 3a-Gelder investiert werden.