Ja, ein Einkauf mit Geld aus ­einer deutschen Vorsorgeeinrichtung in eine Schweizer Pensionskasse ist erlaubt. Voraussetzung ist aber, dass das Reglement der Schweizer Kasse Ihrer Frau das zulässt. Zudem muss die Übertragung in den ersten fünf Jahren nach Eintritt in die ­Kasse in der Schweiz erfolgen. Die Einkaufslimite von 20 Prozent des reglementarisch versicherten Lohns gilt in diesem Fall nicht. Es ist aber auch kein Abzug bei den ­direkten Steuern möglich.