Die Migros-Bank hielt in den Depotverträgen jahrelang fest, dass sie für ihre hauseigenen Fonds keine heimlichen Vergütungen (Retrozessionen) von Fondsgesellschaften erhalte. Das traf nicht zu. Fliessen Retrozessionen, ist eine Bank gesetzlich verpflichtet, diese dem Kunden abzuliefern – ausser dieser kennt im Voraus die mögliche Höhe der Vergütungen und verzichtet darauf. Die Migros-Bank hatte ihre Kunden weder informiert noch Verzichtserklärungen ein...