Der Zürcher Gottfried Huber (Name geändert) zahlt für die ­Kontoführung bei der Postfinance 60 Franken pro Jahr. Diesen Betrag wollte er als Kosten für die Verwaltung seines Vermögens von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Doch der Zürcher Fiskus liess das nicht zu. Grund: Huber besitzt neben dem Konto auch Wertschriften und hatte dafür bereits den zulässigen Pauschalabzug von 3 Promille des Wertschriftenvermögens vorgenommen. Deshalb ...