Ja. Da Sie die Konten bei unterschiedlichen Banken führen, ist das kein Problem. Die Fünf-Jahres-Frist gilt pro Finanzinstitut und Kunde. Die Frist wurde gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt, um die Banken vor übermässigem ­administrativem Aufwand zu schützen. Was die Steuerfolgen anbelangt: Ihr Steueramt wird die insgesamt vier Kapitalbezüge addieren. Aufgrund der Progression fällt die Kapitalsteuer deshalb wohl deutlich höher aus, als wenn Sie das Geld in unterschiedlichen Jahren beziehen würden.